Wer ein eigenes Unternehmen gründet oder bereits ein kleines Gewerbe betreibt, sollte die aktuellen steuerlichen Grenzen kennen. Besonders häufig stellt sich die Frage: Wie hoch ist die Kleingewerbe Grenze 2026 und wie viel darf man verdienen, ohne Umsatzsteuer zahlen zu müssen?
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Die bisherige Vorjahresgrenze von 22.000 Euro wurde auf 25.000 Euro erhöht. Gleichzeitig stieg die Grenze für das laufende Kalenderjahr auf 100.000 Euro.
Allerdings werden die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmer häufig verwechselt. Beide haben unterschiedliche rechtliche Bedeutungen. Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Grenzen, die wichtigsten Steuerarten, die Unterschiede zwischen Umsatz und Gewinn sowie die Regelungen in Österreich.
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit plant, sollte zunächst eine passende Geschäftsidee finden und anschließend prüfen, welche steuerlichen Regelungen und Umsatzgrenzen für das eigene Unternehmen gelten.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Maßgeblich sind unter anderem Unternehmensgröße, Organisation und Geschäftstätigkeit.
Ein Kleingewerbetreibender muss grundsätzlich keine doppelte Buchführung allein aufgrund seiner Gewerbeeigenschaft führen. Andere gesetzliche Buchführungspflichten können dennoch entstehen.
Die Kleinunternehmerregelung betrifft dagegen ausschließlich die Umsatzsteuer. Sie ist in § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von Freiberuflern genutzt werden.
Der wichtigste Unterschied lautet: Für das Kleingewerbe existiert keine allgemeingültige feste Umsatzgrenze von 25.000 Euro. Dieser Betrag gehört zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung.
Kleingewerbe Grenze 2026: Welche Umsatzgrenzen gelten?

Die Kleingewerbe Grenze 2026 wird meistens im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung gesucht.
Nach § 19 UStG gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen:
- Der maßgebliche Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 Euro nicht überschritten haben.
- Im laufenden Kalenderjahr darf der maßgebliche Gesamtumsatz 100.000 Euro nicht überschreiten.
- Im Jahr einer tatsächlichen Neugründung gilt grundsätzlich eine Grenze von 25.000 Euro.
Beide Voraussetzungen für bestehende Unternehmen müssen erfüllt sein. Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Umsatzsteuerbefreiung bereits mit dem überschreitenden Umsatz.
Übersicht der wichtigsten Grenzen
| Regelung | Grenze 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Vorjahresumsatz | 25.000 € | Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung |
| Laufender Jahresumsatz | 100.000 € | Höchstgrenze im laufenden Jahr |
| Umsatz im Gründungsjahr | 25.000 € | Besondere Grenze für Neugründungen |
| Gewerbesteuerfreibetrag | 24.500 € | Für natürliche Personen und Personengesellschaften |
| Einkommensteuer-Grundfreibetrag | 12.348 € | Grundfreibetrag beim zu versteuernden Einkommen |
Die Gewerbesteuergrenze ist in § 11 GewStG geregelt. Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag ergibt sich für 2026 aus § 32a EStG.
Kleingewerbe Grenze 2025: Was hat sich geändert?
Die Kleingewerbe Grenze 2025 brachte wesentliche Änderungen bei der Umsatzsteuer. Ziel der Reform war es unter anderem, die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu erleichtern.
| Merkmal | Bis 2024 | Seit 2025 |
|---|---|---|
| Vorjahresgrenze | 22.000 € | 25.000 € |
| Grenze im laufenden Jahr | 50.000 € | 100.000 € |
| Betrachtung der oberen Grenze | Umsatzprognose | Tatsächlicher Umsatz |
| Überschreitung der oberen Grenze | Prognoseregelung maßgeblich | Sofortige Steuerpflicht ab überschreitendem Umsatz |
Die neue Regelung gilt auch 2026. Besonders wichtig ist, dass die 100.000-Euro-Grenze keine bloße Prognose mehr darstellt, sondern tatsächlich überwacht werden muss.
Kleingewerbe Grenze Umsatz: Was zählt zum Jahresumsatz?
Beim Thema Kleingewerbe Grenze Umsatz kommt es entscheidend auf den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn an.
Der Umsatz bezeichnet grundsätzlich die Einnahmen aus verkauften Waren und erbrachten Dienstleistungen. Der Gewinn ergibt sich nach Abzug der steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben.
Ein einfaches Beispiel:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Einnahmen aus Dienstleistungen | 24.000 € |
| Betriebsausgaben | 7.000 € |
| Gewinn | 17.000 € |
Für die Kleinunternehmerregelung ist grundsätzlich der nach § 19 Absatz 2 UStG ermittelte Gesamtumsatz entscheidend, nicht der Gewinn von 17.000 Euro.
Bestimmte steuerfreie Umsätze und weitere gesetzlich geregelte Positionen werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Wer mehrere unternehmerische Tätigkeiten als Einzelunternehmer betreibt, muss die maßgeblichen Umsätze grundsätzlich gemeinsam betrachten. Eine künstliche Aufteilung auf mehrere Gewerbeanmeldungen schafft keine zusätzlichen Kleinunternehmergrenzen.
Kleingewerbe Grenze steuerfrei: Wie viel darf man verdienen?

Die Frage nach der Kleingewerbe Grenze steuerfrei lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Denn Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer unterliegen unterschiedlichen Regelungen.
Einkommensteuer
Kleingewerbetreibende müssen ihren steuerpflichtigen Gewinn grundsätzlich bei der Einkommensteuer berücksichtigen.
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 12.348 Euro. Erst wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen diesen Betrag übersteigt, entsteht nach dem Grundtarif grundsätzlich Einkommensteuer.
Dabei werden auch andere steuerlich relevante Einkünfte berücksichtigt. Der Grundfreibetrag ist deshalb kein zusätzlicher Freibetrag ausschließlich für Kleingewerbe.
Gewerbesteuer
Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren grundsätzlich von einem Freibetrag von 24.500 Euro beim Gewerbeertrag.
Liegt der maßgebliche Gewerbeertrag darunter, fällt normalerweise keine Gewerbesteuer an.
Bei höheren Beträgen hängt die tatsächliche Belastung unter anderem vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde ab.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerbefreiung richtet sich nach den Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung. Sie bedeutet nicht, dass sämtliche Unternehmenseinkünfte steuerfrei bleiben.
Kleingewerbe Grenze Umsatzsteuer: Wann wird Umsatzsteuer fällig?

Die Kleingewerbe Grenze Umsatzsteuer ist besonders für Rechnungsstellung und Preisgestaltung wichtig.
Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, darf für die entsprechend steuerfreien Umsätze keine Umsatzsteuer ausweisen. Gleichzeitig besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug aus betrieblichen Eingangsrechnungen.
Bei Überschreitung der maßgeblichen Umsatzgrenze wird die Regelbesteuerung relevant.
Beispiel zur Überschreitung
Eine Unternehmerin erzielt 2025 einen Gesamtumsatz von 20.000 Euro. Im Jahr 2026 erreicht sie zunächst 98.000 Euro. Anschließend stellt sie eine weitere steuerbare Leistung über 5.000 Euro in Rechnung.
Mit diesem Umsatz wird die Grenze von 100.000 Euro überschritten. Bereits dieser Umsatz unterliegt grundsätzlich nicht mehr der Kleinunternehmerbefreiung. Die vorherigen steuerfreien Umsätze bleiben dagegen steuerfrei.
Unternehmer sollten deshalb ihre Umsätze laufend kontrollieren und bei Bedarf rechtzeitig ihre Rechnungssoftware sowie Preisgestaltung anpassen.
Kleingewerbe Grenze Österreich: Welche Regeln gelten 2026?
Die Kleingewerbe Grenze Österreich unterscheidet sich deutlich von der deutschen Kleinunternehmerregelung.
In Österreich beträgt die maßgebliche Umsatzgrenze seit 2025 grundsätzlich 55.000 Euro jährlich. Dieser Grenzwert gilt auch 2026.
Zusätzlich besteht eine Toleranzregelung von zehn Prozent.
| Regelung in Österreich | Betrag |
|---|---|
| Reguläre Umsatzgrenze | 55.000 € |
| Toleranzgrenze von 10 % | 5.500 € |
| Umsatz einschließlich Toleranz | 60.500 € |
Wird die reguläre Grenze um höchstens zehn Prozent überschritten, kann die Befreiung im laufenden Jahr unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Jahresende weitergelten.
Bei einer Überschreitung von 60.500 Euro sind die Umsätze ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Auch die Voraussetzungen für das Folgejahr müssen gesondert geprüft werden.
Weitere Einzelheiten erläutert die Wirtschaftskammer Österreich.
Was passiert, wenn die Kleingewerbe Grenze überschritten wird?
Eine Überschreitung bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen seine Tätigkeit einstellen muss.
Entscheidend ist, welche Grenze betroffen ist.
Bei Überschreitung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze können Umsatzsteuerpflicht, zusätzliche Erklärungspflichten und Änderungen bei der Rechnungsstellung entstehen.
Wird dagegen der Gewerbesteuerfreibetrag überschritten, kann Gewerbesteuer anfallen, ohne dass dadurch automatisch die Kleinunternehmerregelung verloren geht.
Auch der Wechsel vom Kleingewerbe zum kaufmännischen Gewerbebetrieb hängt nicht ausschließlich von einer bestimmten Umsatzhöhe ab.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Kleingewerbe Grenze 2026?
Für die Kleinunternehmerregelung gelten grundsätzlich 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr gilt eine besondere Grenze von 25.000 Euro.
Ist ein Kleingewerbe bis 25.000 Euro steuerfrei?
Nein. Die 25.000-Euro-Grenze betrifft die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer. Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer müssen unabhängig davon berücksichtigt werden.
Was passiert bei 30.000 Euro Umsatz?
Bei einem bereits bestehenden Unternehmen kommt es auf den Vorjahresumsatz und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen an. Im Gründungsjahr führt das Überschreiten von 25.000 Euro grundsätzlich zum Ende der Kleinunternehmerbefreiung ab dem überschreitenden Umsatz.
Muss ein Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?
Auch Kleinunternehmer können zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und weiterer steuerlicher Erklärungen verpflichtet sein. Die Umsatzsteuerbefreiung bedeutet nicht, dass sämtliche Erklärungspflichten entfallen.
Gilt die Kleingewerbe Grenze auch für Nebengewerbe?
Ja. Die umsatzsteuerlichen Grenzen können auch für nebenberuflich tätige Unternehmer relevant sein. Dabei sind grundsätzlich sämtliche dem jeweiligen Unternehmer zuzurechnenden Tätigkeiten gemeinsam zu betrachten.
Fazit: Die Kleingewerbe Grenze 2026 richtig verstehen
Die Kleingewerbe Grenze 2026 betrifft mehrere unterschiedliche steuerliche und rechtliche Bereiche. Besonders wichtig sind die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Seit der Reform von 2025 müssen Unternehmer ihre tatsächlichen Umsätze besonders sorgfältig überwachen. Ebenso entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Umsatz, Gewinn, Einkommensteuer und Gewerbesteuer.
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen kennt, seine Einnahmen regelmäßig kontrolliert und steuerliche Fragen frühzeitig klärt, kann unnötige Fehler vermeiden und die eigene Selbstständigkeit besser planen.















